Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von WeRebel Agency, mit Sitz in der Kontichstraat 135, 2650 Edegem, Belgien, Firmennummer 0738.887.008.
Artikel 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge zwischen dem “Auftraggeber”, im Folgenden “Kunde” genannt, und WeRebel Agency. auf die WeRebel Agency diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen Versionen und gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge zwischen der WeRebel Agency und ihrem Kunden.
3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für die Mitarbeiter des “Auftraggebers” und seiner Geschäftsleitung bestimmt.
4. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
Artikel 2 Kostenvoranschläge und Angebote
1. Alle Angebote von WeRebel Agency sind bis zur Annahme durch “den Auftraggeber” unverbindlich. Die Annahme erfolgt durch die Unterzeichnung des “Kooperationsvertrags” durch “den Auftraggeber”. Der “Kooperationsvertrag” wird mit der Unterzeichnung zu einem wirksamen Vertrag und ersetzt alle vorher getroffenen mündlichen und/oder schriftlichen Vereinbarungen.
2. Die Agentur WeRebel kann nicht für ihre Angebote haftbar gemacht werden, wenn “der Kunde” vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthalten.
3. Die in der “Kooperationsvereinbarung” genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, der im Rahmen der Vereinbarung anfallenden Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet die Agentur WeRebel nicht dazu, einen Teil des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.
Artikel 3 Vertragsdauer, Lieferfristen, Erfüllung und Änderung des Vertrages
1. Der Vertrag zwischen “dem Kunden” und der Agentur WeRebel wird für die im Kooperationsvertrag festgelegte Dauer geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
2. Das Lieferdatum wird nur als Anhaltspunkt angegeben und ist für WeRebel Agency nicht bindend. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zu Schadensersatz oder Preisminderung und auch nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Wenn WeRebel Agency für die Ausführung des Vertrages Daten (Informationen, Dokumente, Originale, Bilder, Logins usw.) vom ”Auftraggeber” benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn “der Auftraggeber” diese innerhalb von 5 Arbeitstagen korrekt und vollständig WeRebel Agency zur Verfügung gestellt hat.
4. WeRebel Agency ist berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.
5. WeRebel Agency ist berechtigt, den Vertrag in mehreren Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen.
Artikel 4 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Abkommens
1. Die Agentur WeRebel ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen oder aufzulösen, wenn:
2. der “Kunde” sich einer schwerwiegenden Vertragsverletzung schuldig gemacht hat und diese nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt einer Inverzugsetzung behebt. In diesem Fall hat WeRebel Agency das Recht, entweder den Vertrag auszusetzen, bis “der Kunde” seine Verpflichtungen erfüllt hat, oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Die Nichtbezahlung einer oder mehrerer Rechnungen zum Fälligkeitsdatum wird stets als schwerwiegender Vertragsverstoß betrachtet.
4. Bei Beendigung des Vertrages ist “der Kunde” verpflichtet, alle von WeRebel Agency erbrachten Leistungen sowie die WeRebel Agency durch die Beendigung entstandenen Kosten zu bezahlen, zuzüglich eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 15% des Betrages, den WeRebel Agency dem “Kunden” bei vollständiger Erfüllung des Vertrages noch hätte in Rechnung stellen können.
5. Dennoch erklärt sich jede Partei bereit, der anderen Partei eine angemessene Frist einzuräumen, um etwaige Mängel zu beheben, und immer zuerst eine gütliche Einigung anzustreben.
6. Der Vertrag kann jederzeit, einen Monat vor Ablauf des laufenden Vertrages, schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Ohne eine solche Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils einen Monat.
7. WeRebel Agency hat das Recht, bei jeder Erneuerung (stillschweigende oder schriftliche Erneuerung des Vertrages) neue Bedingungen auszuarbeiten und in den erneuerten Vertrag aufzunehmen. WeRebel Agency verpflichtet sich, den Kunden darüber zu informieren.
8. Projekte, die von WeRebel Agency einerseits oder vom Kunden andererseits “auf Eis gelegt” werden, führen nicht zu einem Zahlungsaufschub.
9. Wenn die Gegenpartei einen erteilten Auftrag ganz oder teilweise storniert, werden der Gegenpartei die bestellten oder für sie vorbereiteten Sachen zuzüglich der Transport- und Lieferkosten und der für die Ausführung des Vertrags reservierten Arbeitszeit in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Artikel 5 Höhere Gewalt
1. WeRebel Agency kann nicht für Versäumnisse bei der Erfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
2. Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle äußeren Ursachen verstanden, die vorhersehbar oder unvorhersehbar sind und auf die WeRebel Agency keinen oder nur unzureichenden Einfluss hat, die aber WeRebel Agency daran hindern, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
3. Dazu gehört auch die mangelhafte oder Nichteinhaltung der Vereinbarung durch Dritte oder den “Kunden” selbst.
4. WeRebel Agency kann die Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, hat jede Partei das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne der anderen Partei Schadenersatz leisten zu müssen.
Artikel 6 Zahlungs- und Inkassokosten
1. Wenn nicht anders vereinbart, muss die Zahlung innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen (auf eine von WeRebel Agency anzugebende Weise), es sei denn, “der Kunde” hat schriftlich etwas anderes angegeben. WeRebel Agency ist berechtigt, periodisch Rechnungen zu stellen.
2. Alle Rechnungen sind am Fälligkeitstag durch Überweisung auf das Konto der WeRebel Agency mit der Nummer BE37 0689 3604 0428 zahlbar.
3. Jede Zahlung wird auf die älteste fällige Rechnung und zuerst auf die fälligen Zinsen und Kosten angerechnet. Bewilligte Skonti verfallen bei Nichteinhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Zahlungen an Dritte, wie z.B.: bezahlte Registrierungen, Domainnamenregistrierung, Besucherstatistiken, Hosting, Klickbudgets, Medienbudgets, Konvertierungsgebühren usw. werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde vereinbart, diese Drittkosten direkt an den Kunden weiterzuleiten.
5. Beanstandungen müssen der Agentur WeRebel innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Übersendung der Rechnung per Einschreiben mitgeteilt werden. Eine Beanstandung kann unter keinen Umständen einen Aufschub oder eine Aussetzung der Zahlung rechtfertigen.
6. Wenn “der Kunde” eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist “der Kunde” von Rechts wegen in Verzug. Der “Kunde” schuldet dann Zinsen in Höhe von 10% pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall ist der gesetzliche Zinssatz zu zahlen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs des “Kunden” bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags berechnet.
7. Wenn “der Auftraggeber” nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt einer eingeschriebenen Inverzugsetzung durch die Agentur WeRebel zahlt, ist “der Auftraggeber” zur Zahlung von Verzugszinsen zu dem in Art. 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr festgelegten Zinssatz verpflichtet.
8. Alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Befriedigung gehen zu Lasten des “Kunden”. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der in Belgien üblichen Inkassopraxis berechnet. Wenn WeRebel Agency jedoch höhere Kosten für das Inkasso aufgewendet hat, als vernünftigerweise notwendig waren, können die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Eventuell entstandene Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls vom “Auftraggeber” zurückgefordert. Der “Auftraggeber” schuldet außerdem Zinsen auf die geschuldeten Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Artikel 7 Eigentumsvorbehalt
1. Alle von der Agentur WeRebel im Rahmen des Vertrages gelieferten Gegenstände bleiben Eigentum der Agentur WeRebel, bis der “Kunde” alle Verpflichtungen aus dem/den mit der Agentur WeRebel geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.
2. Von WeRebel Agency gelieferte Waren, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nicht weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
Artikel 8 Haftung
1. Wenn WeRebel Agency haftbar sein sollte, ist diese Haftung auf das in dieser Bestimmung geregelte Maß beschränkt.
2. Die Agentur WeRebel haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass die Agentur WeRebel sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, die von oder im Namen des “Kunden” bereitgestellt wurden.
3. WeRebel Agency kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden für jede Art von Schäden an Dritten, verursacht durch “den Auftraggeber”, die aus der Verwendung, rechtswidrig oder anderweitig, ihrer Produkte oder Dienstleistungen führen würde.
4. WeRebel Agency kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch “den Kunden” selbst oder durch Dritte (z.B. Hosting, Affiliate-Seiten, Google, u.a.) verursacht werden.
5. WeRebel Agency haftet nicht für indirekte oder zufällige Schäden oder Einkommensverluste, die dem Kunden durch die Erbringung der Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit entstehen können.
6. Sollte WeRebel Agency für einen Schaden haftbar sein, so ist die Haftung von WeRebel Agency auf maximal den Gesamtwert des geschlossenen Vertrages beschränkt.
7. WeRebel Agency haftet nur für direkte Schäden oder bei grober Fahrlässigkeit bei der Vertragserfüllung.
8. WeRebel Agency übernimmt keine Garantie für den Erfolg, die Erfolgschancen und die Rendite und kann auch nicht für ausbleibende Ergebnisse haftbar gemacht werden. Dies liegt daran, dass diese Ergebnisse stark von externen Faktoren, sowohl online als auch offline, beeinflusst werden, auf die WeRebel Agency keinen Einfluss hat. Zum Beispiel: Handlungen des “Kunden” selbst, sowie Dritter wie Facebook, Instagram, Google, Yahoo, Partnerseiten, etc. Darüber hinaus erkennt der Kunde“ auch die Online-Konkurrenzrate oder die Willkür der Suchmaschinen als eine auf die Ergebnisse einwirkende Kraft an.
9. Zur Erreichung des Vertragszwecks ist WeRebel Agency für bestimmte Leistungen auf den Service, die Software und die Dienstleistungen anderer Parteien angewiesen. Die von WeRebel Agency im Voraus erstellten Mediabudgets sind lediglich Richtwerte und können von den von den Dritten in Rechnung gestellten Beträgen abweichen. Im Falle abweichender Beträge gelten die Rechnungen Dritter als tatsächliche Beträge und/oder Zahlen.
Artikel 9 Geistiges Eigentum
1. Der Begriff ‘geistiges Eigentum’ bezeichnet alle geistigen, gewerblichen und sonstigen Eigentumsrechte (unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Marken, Handelsnamen, Logos, Zeichnungen, Modelle oder Anmeldungen von Zeichnungen oder Modellen, Patente, Patentanmeldungen, Domänennamen, "Know-how" sowie Rechte an Datenbanken, Computerprogrammen usw.
“Der Kunde garantiert und entschädigt WeRebel Agency für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Materialien und Informationen, die er WeRebel Agency im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt, in welcher Form auch immer. Der ”Kunde“ garantiert außerdem, dass die Verwendung dieser Materialien und Informationen weder gegen nationale oder internationale Vorschriften noch gegen die Rechte Dritter verstößt, und stellt WeRebel Agency von allen möglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diese Materialien und Informationen frei.
3. Bei jeder Bearbeitung (oder Änderung) der Website (oder der Tools), auf der die Agentur WeRebel ihre Dienste anbietet, durch den Auftraggeber (oder Dritte), muss der Auftraggeber die Agentur WeRebel unverzüglich informieren.
4. “Der Kunde akzeptiert und nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungen und Dienste von WeRebel Agency durch Anpassungen, über die WeRebel Agency nicht im Voraus informiert wurde, erheblich beeinträchtigt und/oder behindert werden können.
5. WeRebel Agency kann nicht haftbar gemacht werden für die Folgen, die sich aus der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der in Artikel 2 genannten Verpflichtungen des Auftraggebers ergeben.
Artikel 10 Anwendbares Recht - zuständiges Gericht
1. Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen WeRebel Agency beteiligt ist, ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Sitz hat.
2. Die Gerichte von Antwerpen sind ausschließlich zuständig für Streitigkeiten, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. WeRebel Agency hat jedoch das Recht, den Streitfall dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.
3. Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.
KONTAKTINFORMATIONEN:
Jordy Mouton
WeRebel BV
Kontichstraat 135
2650 Edegem
Belgien
info@rebelagency.be
Tel: +32(0)497/08.73.05
MWST.: BE0738.887.008